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Werterhaltung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Schutzräumen

Grosses Potenzial an ballistischen Fernwaffen

Für den Fall eines bewaffneten Konflikts soll zur Wahrung der Chancengleichheit jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Ein bewaffneter Konflikt mit direkten Auswirkungen auf die Schweiz ist zurzeit nur mit einer Vorwarnzeit von mehreren Jahren denkbar. Kurzfristig leitet sich daher kein zwingender Bedarf für die heute vorhandenen Schutzbauten ab. Nach wie vor ist aber weltweit ein grosses Potenzial an ballistischen Fernwaffen mit und ohne Massenvernichtungsmittel vorhanden. Der Einsatz solcher Waffen gegen die Schweiz wird aus heutiger Sicht als wenig wahrscheinlich beurteilt, kann aber auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Periodische Schutzraum-Kontrollen

Eine Massnahme zur Werterhaltung ist die periodische Kontrolle der Schutzräume. Sie ist Aufgabe der Kantone und der Gemeinden und wird durch den Zug PAS durchgeführt. Die Schutzraumkontrollen

  • dienen der Überprüfung der technischen Einsatzbereitschaft der Schutzräume;
  • helfen, das Verantwortungsbewusstseins der Schutzraumeigentümer zu stärken;
  • schaffen günstige Voraussetzungen, dass die Schutzbereitschaft für die Bevölkerung rasch erstellt ist, insbesondere bei bewaffneten Konflikten, aber auch bei Katastrophen und in Notlagen.
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